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Was sind Solarien?

Solarien sind UV-Bestrahlungsgeräte, die zur nichttherapeutischen Bestrahlung der menschlichen Haut genutzt werden.

Die Bestrahlungsstärke im Solarium entspricht der Bestrahlungsstärke, die von der Sonne am Äquator zur Mittagszeit bei wolkenlosem Himmel und einem Sonnenstand von 90° hervorgerufen wird.

Da UV-Strahlung eindeutig nachgewiesen krebserregend ist, rät das BfS dringend von der Nutzung gewerblich betriebener oder häuslicher Solarien ab.

Solarien sind UV-Bestrahlungsgeräte, die zur nichttherapeutischen Bestrahlung der menschlichen Haut genutzt werden. Sonnenstudios sind Betriebe der gewerblichen Anwendung von Solarien zu rein kosmetischen Zwecken.

Solarien weisen festgelegte Nutzflächen auf und können als Ganzkörper- oder als Teilkörperbestrahlungsgeräte ausgelegt sein. Solarien werden mit künstlichen UV-Strahlungsquellen (Lampen) betrieben, die UV-Strahlung der Spektralbereiche UV-A und UV-B erzeugen. UV-C wird von den heute angewendeten Geräten nicht oder nur mit zu vernachlässigender Intensität abgegeben. Optisch wirksame Bauteile wie Reflektoren, Filter und Acrylglasscheiben bestimmen einzeln und in Kombination die Spektralverteilung und die Bestrahlungsstärke der UV-Strahlung eines Solariums.

Bestrahlungsstärken

Die entscheidende Bewertungsgröße eines Solariums ist die sonnenbrandwirksame (erythemwirksame) Bestrahlungsstärke Eery auf der Nutzfläche. Für Solarien gilt eine maximal erlaubte erythemwirksame Bestrahlungsstärke von 0,3 Watt pro Quadratmeter (W/m2). Diese Bestrahlungsstärke entspricht der Bestrahlungsstärke, die von der Sonne am Äquator zur Mittagszeit bei wolkenlosem Himmel und einem Sonnenstand von 90° hervorgerufen wird.

Zur exakten Erfassung der Bestrahlungsstärke sind aufwändige Messapparaturen (Spektralradiometer) erforderlich. Nur exakt ermittelte Messergebnisse können Grundlage für die Klassifizierung der Geräte und für die Dosierung der UV-Bestrahlungsstärke bei Anwendung der Geräte sein.

Betrieb von Solarien rechtlich geregelt

Die von einem Solarium abgestrahlte UV-Strahlung ist, wie die natürliche UV-Strahlung der Sonne, krebserregend. Der Betrieb von Solarien in Deutschland ist gesetzlich geregelt. Laut Gesetz darf seit August 2009 die Benutzung von Solarien in Sonnenstudios, ähnlichen Einrichtungen oder sonst öffentlichen Räumen Personen unter 18 Jahren nicht gestattet werden. Die Betreiber von Solarien sind verantwortlich für die Einhaltung dieses Verbots. Eine Verordnung regelt den Betrieb sowie Einsatz, Aufgaben und Qualifikation von Fachpersonal, Informations- und Dokumentationspflichten.

Von Solariennutzung wird abgeraten

Eine Solariennutzung bedeutet eine zur natürlichen UV-Strahlung der Sonne zusätzliche, vermeidbare Belastung des menschlichen Körpers mit UV-Strahlung. Aufgrund der eindeutigen Gesundheitsschädigung durch UV-Strahlung rät das BfS dringend davon ab, Solarien zu nutzen, ebenso wie internationale und nationale Wissenschaftsgremien, dermatologische Gesellschaften, Krebsgesellschaften und Strahlenschutzbehörden.

Stand: 03.11.2023

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